Verhinderungspflege
Entlastung für pflegende Angehörige
An bis zu 42 Tagen kann auf Wunsch die sogenannte Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden. Im Klartext bedeutet das: Die pflegenden Angehörigen fahren in ihre verdienten Ferien und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Pflegedienstes stellen für diesen Zeitraum die professionelle Pflege sicher. Es ist auch möglich, diese Pflege flexibel stundenweise in Anspruch zu nehmen.
Übrigens kann die Urlaubs- oder Verhinderungspflege selbstverständlich auch in Anspruch genommen werden, wenn bisher noch keine Dienstleistungen von uns erbracht wurden.
Nach Beendigung des verdienten Urlaubs kann die Pflege wieder wie bisher durchgeführt werden.
Zwei kleine Tipps am Rande:
Die Kosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen und die Leistungen aus der Urlaubspflege können auch gesplittet werden.